Dynamit-Springer
| Name | Dynamit-Springer |
|---|---|
| Muster | Dynamite Diver |
| Art | Kreatur — goblin, pilot |
| Beschreibung | Diese Kreatur sattelt Reittiere und bemannt Fahrzeuge, als wäre ihre Stärke um 2 größer. Wenn diese Kreatur stirbt, fügt sie einem Ziel deiner Wahl 1 Schadenspunkt zu. |
| Geschmack | „Wirf den Sprengstoff ab! Nein, du Idiot, doch nicht so!" —Rotverschiebung, Boss der Raketenraser |
| Künstler | Pete Venters |
| Auflage | Ätherdrift #123 |
| Tapete | |
| Bild |
Um Dynamit-Springer
Dynamit-Springer, Kreatur — goblin, pilot, entworfen von Pete Venters Erstveröffentlichung in Jan, 2025 bei der Bearbeitung Aetherdrift.
Ein Deck, das sich auf aggressive rote Strategien konzentriert, insbesondere auf Personen, die Fahrzeuge verwenden, würde davon profitieren, Dynamit -Taucher einzubeziehen. Seine Fähigkeit, Fahrzeuge zu besetzen, als ob seine Leistung 2 größer wäre, kann einen erheblichen Anstieg der Effizienz- und Kampffähigkeiten sein. Es stehen jedoch möglicherweise bessere Optionen zur Verfügung, wie z. B. Veteranenfahrer, was einen ähnlichen Effekt bei der zusätzlichen Kartenauswahl bietet. Ob Dynamite Diver das Spiel sehen sollte, hängt von dem spezifischen Deck und der Strategie ab, aber es könnte eine solide Aufnahme in den richtigen Kontext sein.
Häufig gestellte Fragen zu Dynamit-Springer
Welcher Kartentyp ist Dynamit-Springer?
Dynamit-Springer ist Kreatur — goblin, pilot Karte hinein Legends of Runeterra LOR.
Welchen Effekt hat Dynamit-Springer?
Diese Kreatur sattelt Reittiere und bemannt Fahrzeuge, als wäre ihre Stärke um 2 größer. Wenn diese Kreatur stirbt, fügt sie einem Ziel deiner Wahl 1 Schadenspunkt zu.
Aus welchem Set stammt Dynamit-Springer?
Dynamit-Springer wurde erstmals im Set veröffentlicht Aetherdrift, illustriert von Pete Venters.
Wie ist die Legalität von Dynamit-Springer?
Die Legalität hängt vom Turnierformat ab – Dynamit-Springer kann in einigen Formaten legal und in anderen verboten oder eingeschränkt sein. Die vollständige Aufschlüsselung nach Format finden Sie oben im Abschnitt „Rechtmäßigkeit“.

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