Rohrsprenger
| Name | Rohrsprenger |
|---|---|
| Muster | Blowback |
| Art | Zauber schnell |
| Beschreibung | Schnell. Verursache 1 Schaden an einem Gegner und dem gegnerischen Nexus. Wirf bis zu 2 Karten ab, um den Schaden pro abgeworfener Karte um 1 zu erhöhen. |
| Geschmack | „Okay, okay, das funktioniert vielleicht nur ein Mal, aber vertrau mir, das wird ein Knaller!“ – Jinx |
| Künstler | Kudos Productions |
| Edition | Weltenende #07PZ005 |
| Tapete | |
| Bild |
Um Rohrsprenger
Rohrsprenger, Zauber schnell, entworfen von Kudos Productions Erstveröffentlichung in Mai 2023 bei der Bearbeitung World Ender.
Ein Deck, das sich um aggressive Verbrennungsstrategien in Legends of Runeterra dreht, würde davon profitieren, Blowback einzuschließen, da es direkten Schaden sowohl an einer feindlichen Einheit als auch am feindlichen Nexus verursacht. Obwohl es in einigen Fällen effizientere Karten für direkten Schaden geben mag, kann die Flexibilität von Blowback, seinen Schaden basierend auf weggeworfenen Karten zu skalieren, es zu einer wertvollen Ergänzung in bestimmten Decks machen, insbesondere solchen, die auf schnelle Schadensausgabe und Ressourcenmanagement ausgerichtet sind. Insgesamt könnte Blowback in Decks gespielt werden, die den Druck aufrechterhalten und das Spielfeld durch konstanten Schaden kontrollieren möchten.
Häufig gestellte Fragen zu Rohrsprenger
Welcher Kartentyp ist Rohrsprenger?
Rohrsprenger ist Zauber schnell Karte hinein Legends of Runeterra LOR.
Welchen Effekt hat Rohrsprenger?
Schnell. Verursache 1 Schaden an einem Gegner und dem gegnerischen Nexus. Wirf bis zu 2 Karten ab, um den Schaden pro abgeworfener Karte um 1 zu erhöhen.
Aus welchem Set stammt Rohrsprenger?
Rohrsprenger wurde erstmals im Set veröffentlicht World Ender, illustriert von Kudos Productions.
Wie ist die Legalität von Rohrsprenger?
Die Legalität hängt vom Turnierformat ab – Rohrsprenger kann in einigen Formaten legal und in anderen verboten oder eingeschränkt sein. Die vollständige Aufschlüsselung nach Format finden Sie oben im Abschnitt „Rechtmäßigkeit“.

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